Studien zeigen, dass es Selbstmanagern gelingt, 80% ihrer gemessenen Werte im therapeutischen Bereich (TTR) zu halten. Bei den konventionell betreuten Patienten liegt dieser Anteil dagegen nur bei 65%.1 Der Grund dafür sind die engmaschigen Kontrollen (einmal wöchentlich) und die Möglichkeit, INR-Abweichungen sofort zu erkennen und mittels Dosisanpassung gegenzusteuern. Dies erklärt auch, warum bei diesem Patientenkollektiv schwerwiegende thromboembolische Erkrankungen gegenüber der Routinekontrolle signifikant seltener auftreten (Reduktion um 58% ) und es auch seltener zu schwerwiegenden Blutungen kommt (Reduktion um 14%).2
Damit für Ihren Patient möglichst wenig Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse entstehen, empfehlen wir Ihnen bei der Verordnung möglichst detailliert auf die medizinische Begründung für die Verordnung einzugehen. Medizinisch begründete Leistungsverpflichtung der Kassen besteht u.a. bei:
- Komplikationen unter konventioneller Betreuung
- Schwierigkeiten, regelmäßig die Arztpraxis aufzusuchen (örtliche Verhältnisse, Pflegebedürftigkeit sowie Schichtarbeit oder wechselnde berufliche Einsatzorte)
- Schlechten Venenverhältnissen
- Dauerantikoagulierten Kindern (Messung durch Eltern, später durch Kinder selbst)
- Verkürzung der Kontrollintervalle wegen stark schwankender Gerinnungswerte oder hoher Antikoagulationsintensität
Keine medizinische Begründung ist nötig bei geeigneten Patienten mit künstlichem Herzklappenersatz spätestens drei Monate post OP.
Um Ihnen das Erstellen einer detailliert begründeten Verordnung des CoaguChek® Systems zu erleichtern, können Sie den editierbaren Kostenübernahmeantrag für die Krankenkasse nutzen. Sie können ihn herunterladen, am Rechner ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben oder auch herunterladen, ausdrucken und von Hand ausfüllen.
Den Antrag auf Kostenübernahme für die Krankenkasse - interaktives PDF zum Ausfüllen und Ausdrucken - und weitere Informationen zum downloaden finden Sie hier.
Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind:
- Befürwortung des Gerinnungs-Selbstmanagements durch den Arzt sowie Ausstellung einer Verordnung mit entsprechender Begründung
- Vorlage des Schulungszertifikats, das von der Schulungseinrichtung ausgestellt wird
- Führen eines Gerinnungs-Ausweises
- Fortlaufende Betreuung und Verordnung der Teststreifen durch den behandelnden Arzt
In der Regel stimmen die Krankenkassen einer Kostenübernahme für das CoaguChek® Gerät zu. Vor allem dann, wenn die medizinische Begründung detailliert und überzeugend dargelegt wird. Bei der Antragstellung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse werden Ihre Patienten durch die jeweilige Schulungseinrichtung unterstützt.
In einer meist zweitägigen Schulung erhalten Patienten praktisches und theoretisches Wissen zu den Themen:
- Allgemeines über die Blutgerinnung
- Selbstmessung des Gerinnungswertes
- Eigenständige Anpassung des Gerinnungshemmers
- Wechselwirkung mit anderen Medikamenten
- Ernährung und besondere Situationen (Urlaub, Krankheit, Ernährungsumstellung)
Außerdem werden dort intensiv die Handhabung des CoaguChek® Systems, die richtige Beurteilung der Messergebnisse sowie die Anpassung der Gerinnungshemmer geübt.